Corona-Regelungen

Corona-Regelungen

Wegen der aktuellen Entwicklung (04.03.2022) zum Coronavirus finden die Gottesdienste sowie alle anderen Veranstaltungen (auch Gemeinde-Cafe) mit 3G statt, d.h. genesen, geimpft oder getestet. Eine entsprechende Bescheinigung (digital oder Papier) ist am Eingang vorzuweisen. Außerdem gelten weitere Schutzmaßnahmen (OP-Schutzmaske, Hygiene z.B. Handdesinfektion, Belüftung des Raumes…) Die Gottesdienste werden gleichzeitig ONLINE übertragen.

Auch für alle anderen Treffen wie Mitgliederversammlungen, Hauskreise, Bibelstunde, Frauen-Treffen, etc. gilt 3G und Maskenpflicht in Innenräumen. Für Treffen im Kinder- und Jugendbereich gibt es keine Sonderregelung mehr – nur Jugendliche unter 17 Jahren sind von allen Zugangsbeschränkungen ausgenommen, es gilt also nur Maskenpflicht.

Die Regeln im Überblick (Details unter https://news.ekir.de/inhalt/regelungen-in-vier-bundeslaendern/)

* Es gilt für Gottesdienste/Gemeinde-Cafe die 3G-Regel:  Bitte entsprechendes Dokument (digital oder Papier) mitbringen und dem Ordner/Verantwortlichen vorzeigen!
* als getestet gilt nur, wer über ein offiziell bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigtes höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügt
* Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung (außer in der Ferienzeit, da ist ein negativer Einzeltest nötig!)
* bekannte Hygieneregeln (medizinische Maske (mind. OP), Hand-Desinfektion, Abstand)
* Es erfolgt keine Registrierung beim Einlass
* Mindestabstände vom 1,5m zwischen den Sitzplätzen verschiedener Haushalte
* Die Räume werden regelmäßig gelüftet
* Die OP-Maske darf am festen Sitzplatz abgenommen werden; beim Mitsingen muss sie allerdings getragen werden
* Ausführende und Vortragende sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske befreit, wenn sie ausreichend Abstand zur Gemeinde einhalten
* Sänger/innen im Musikteam sind ebensfalls von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske befreit, wenn sie ausreichend Abstand zur Gemeinde einhalten und zusätzlich ein max. 24 Std. zurückliegendes offizielles negatives Testergebnis haben oder geboostert sind